Hinweisgeberschutz ist Pflicht. Nicht Kür.
Warum Hinweisgeberschutz?
Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen – und die Bußgelder sind real: Bis zu 50.000 Euro drohen Unternehmen, die keinen funktionierenden Meldekanal eingerichtet haben.
Doch die meisten mittelständischen Unternehmen haben weder die Kapazität noch die Expertise, eine interne Meldestelle aufzubauen und dauerhaft zu betreiben. Wer kümmert sich um eingehende Meldungen? Wer garantiert die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit? Wer stellt sicher, dass Fristen eingehalten werden?
Genau dafür gibt es uns. Als externe Meldestelle übernehmen wir den gesamten Prozess – von der Einrichtung des Meldekanals bis zur fristgerechten Bearbeitung eingehender Hinweise. Rechtssicher, vertraulich und ohne interne Interessenkonflikte.
Digitales Meldesystem
Gesetzeskonform
Wir bieten Ihnen eine erleichterte Abwicklung und Fristenüberwachung für die Durchführung der gesetzlichen Anforderungen mit der von uns angebotenen Software sowie deren Einrichtung und Anpassung.
Meldestelle
vertraulich
Wir setzen gemeinsam mit Ihnen die gesetzlichen Anforderungen um und sorgen für eine unabhängige Untersuchung eingehender Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit.
Ombudsperson
Übernahme der Kommunikation
Melden Mitarbeitende oder andere Personen Missstände, kümmern wir uns um alles Weitere: Wir nehmen die Meldungen entgegen – auf Wunsch vollständig anonym –, prüfen die Angaben auf Glaubwürdigkeit, bewerten den Sachverhalt und empfehlen Ihnen konkrete nächste Schritte.
Vorteile auf einen Blick
- Klare transparente Kosten
- Vermeidung von Bußgeldern
- Vermeidung von internen Konflikten
- Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
- Reduzierung des Haftungsrisikos der Geschäftsführung
FAQ
Ist unser Unternehmen verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten?
Eine Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle besteht in der Regel für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung kann ein Hinweisgebersystem sinnvoll sein, um Risiken frühzeitig zu erkennen und intern aufzuklären.
Was muss ein Hinweisgebersystem gesetzlich erfüllen?
Wie aufwendig ist die Einführung eines Hinweisgebersystems?
Mit unserem Hinweisgeberportal kann ein Meldekanal innerhalb kurzer Zeit eingerichtet werden. Wir stellen Ihnen eine technische Plattform zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einrichtung der notwendigen Prozesse gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
So erhält Ihr Unternehmen schnell ein Meldesystem, über das Hinweise entgegengenommen und ordnungsgemäß bearbeitet werden können.
Ihre Meldestelle. Eingerichtet, betrieben, rechtskonform.
Olaf Knieper
Key Account Manager
Telefon: +49 511 49 99 99-600
E-Mail: hello-compliance@ploonit.group