Hinweisgeberschutz ist Pflicht. Nicht Kür.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung interner Meldekanäle. Wir übernehmen das für Sie – als externe Meldestelle, rechtskonform und vertraulich.

Warum Hinweisgeberschutz?

Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen – und die Bußgelder sind real: Bis zu 50.000 Euro drohen Unternehmen, die keinen funktionierenden Meldekanal eingerichtet haben.

Doch die meisten mittelständischen Unternehmen haben weder die Kapazität noch die Expertise, eine interne Meldestelle aufzubauen und dauerhaft zu betreiben. Wer kümmert sich um eingehende Meldungen? Wer garantiert die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit? Wer stellt sicher, dass Fristen eingehalten werden?

Genau dafür gibt es uns. Als externe Meldestelle übernehmen wir den gesamten Prozess – von der Einrichtung des Meldekanals bis zur fristgerechten Bearbeitung eingehender Hinweise. Rechtssicher, vertraulich und ohne interne Interessenkonflikte.

Digitales Meldesystem

Gesetzeskonform

Wir bieten Ihnen eine erleichterte Abwicklung und Fristenüberwachung für die Durchführung der gesetzlichen Anforderungen mit der von uns angebotenen Software sowie deren Einrichtung und Anpassung.

Meldestelle

vertraulich

Wir setzen gemeinsam mit Ihnen die gesetzlichen Anforderungen um und sorgen für eine unabhängige Untersuchung eingehender Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Ombudsperson

Übernahme der Kommunikation

Melden Mitarbeitende oder andere Personen Missstände, kümmern wir uns um alles Weitere: Wir nehmen die Meldungen entgegen – auf Wunsch vollständig anonym –, prüfen die Angaben auf Glaubwürdigkeit, bewerten den Sachverhalt und empfehlen Ihnen konkrete nächste Schritte.

Vorteile auf einen Blick

FAQ

Eine Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle besteht in der Regel für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Auch unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung kann ein Hinweisgebersystem sinnvoll sein, um Risiken frühzeitig zu erkennen und intern aufzuklären.

Das Hinweisgebersystem muss insbesondere eine vertrauliche und sichere Meldung ermöglichen – auf Wunsch auch anonym. Zudem sind klare Prozesse zur Bearbeitung von Hinweisen, zur Wahrung der Vertraulichkeit sowie zur fristgerechten Rückmeldung an Hinweisgeber erforderlich. Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Mit unserem Hinweisgeberportal kann ein Meldekanal innerhalb kurzer Zeit eingerichtet werden. Wir stellen Ihnen eine technische Plattform zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einrichtung der notwendigen Prozesse gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

So erhält Ihr Unternehmen schnell ein Meldesystem, über das Hinweise entgegengenommen und ordnungsgemäß bearbeitet werden können.

Ihre Meldestelle. Eingerichtet, betrieben, rechtskonform.

Wir übernehmen die externe Meldestelle vollständig – von der technischen Einrichtung bis zur revisionssicheren Fallbearbeitung. Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht, ohne internen Mehraufwand.

Olaf Knieper

Key Account Manager

Telefon: +49 511 49 99 99-600
E-Mail: hello-compliance@ploonit.group